Heilmassage

Begriffserklärung

Unter Heilmassage versteht man seit der neuen Gesetzgebung 2003 (MMHmG – Medizinischer Masseur und Heilmasseurgesetz) die Arbeit des Heilmasseurs am kranken Menschen zu Heilzwecken und nach ärztlicher Anordnung.
Im Gegensatz dazu steht der Gewerbliche Masseur, der bei der Wirtschaftskammer sein Gewerbe anmeldet und nur gesunde Menschen betreuen darf.

Seit 2004 gibt es auch noch den Medizinischen Masseur, der nur im Angestelltenverhältnis und unter ärztlicher Leitung tätig werden darf, dort aber auch kranke Menschen betreut (z.B. in Ambulatorien).

 

Wirkung der Heilmassage

Die Wirkungen der Heilmassage sind vielfältig und unterscheiden sich durch verschiedene Massagetechniken.
In der Segmentmassage versucht man zum Beispiel durch gezielte Reize eines Segments der Wirbelsäule auch das zugehörig Organ, die Muskulatur, bzw. den zugeordneten Hautbezirk zu stimulieren, der von dem Rückenmarksnerv dieses Segments versorgt wird.
In der Fußreflexmassage wird der ganze Körper durch die Reflexzonen des Fußes, die den ganzen Körper in sich abbilden, positiv und selbstregulierend beeinflusst.
Die Lymphdrainage unterstützt den Abtransport von gestauter Lymphflüssigkeit, die sich zum Beispiel in geschwollenen Beinen, Ödemen, bei Entzündungen oder nach Entfernung der Lympfknoten (Krebstherapie) zeigt.
Die am häufigsten angewandte Heilmassage ist zweifellos die Rückenmassage. In ihrer Anwendung ist sie so vielfältig wie die Zahl ihrer Therapeuten – auch wenn Wirkungen sich ähneln: Muskelverspannungen lösen sich, die Durchblutung wird gefördert, Selbstheilungskräfte angeregt, es kommt zu innerem Loslassen und körperlichem Wohlgefühl.

Masseurinnen

Ursula Wiener

Heilmasseurin & Psychosoziale Beratung

Telefon: +43 664 4906419

E-Mail: uschi.wiener@gmx.at

Ab August 2024 in der Mühlgasse 18, 8160 Weiz